Finanz- und Förderfragen

Haben Sie Ihre Leistungsansprüche hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung für den beruflichen Wiedereinstieg bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter überprüfen lassen? Vielleicht sind auch folgende Angebote für Sie interessant: 

Die Bundesagentur für Arbeit (SGB III)

… bietet umfassende Informations- und Beratungsangebote für „Wiedereinsteigende“. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihre berufliche Weiterbildung einen Bildungsgutschein erhalten.

Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) haben Wiedereinsteigende, die in den letzten beiden Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Nähere Informationen unter:
Agentur für Arbeit
Langer Weg 9b 
33332 Gütersloh
Tel: 0800 4 5555 00 (kostenlose Hotline) 
Web: www.arbeitsagentur.de

Das Jobcenter Kreis Gütersloh (SGB II)

… ist für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Gütersloh nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuständig. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch Arbeitslosengeld II genannt, ist eine aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung, die allen Arbeitssuchenden zusteht, die erwerbsfähig sind und keinen oder einen geringen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben.

Ziel und Aufgabe des Jobcenters Kreis Gütersloh ist es, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, bei der Eingliederung in Arbeit zu unterstützen, sie zu informieren, zu beraten und zu vermitteln. Das Jobcenter unterstützt Wiedereinsteigende bei der Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit. Nach dem Prinzip „Fordern und Fördern“ kann das Jobcenter auch bei beruflichen Qualifizierungen unterstützend tätig werden.
Web: www.kreis-guetersloh.de/themen/jobcenter

Der Bildungsscheck für Berufsrückkehrende …

bietet finanzielle Unterstützung für Personen, die über keine Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch III verfügen. Der Bildungsscheck kann jährlich beantragt werden. Das Land NRW übernimmt die Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (max. bis zu 500 Euro pro Bildungscheck). Vertiefende Informationen finden Sie im Internet unter: www.bildungsscheck.nrw.de

Bildungsberatungsstellen im Kreis Gütersloh finden Sie bei folgenden Volkshochschulen:

VHS Gütersloh
www.vhs-gt.de

VHS Reckenberg-Ems
www.vhs-re.de

VHS Ravensberg
www.vhs-ravensberg.de

VHS Verl, Harsewinkel, Schloß-Holte Stukenbrock
​​​​​​​www.vhs-vhs.de​​​​​​

Elterngeld, Elterngeld plus & Kindergeld

In Fragen rund um das Thema Elterngeld ist die Kreisverwaltung Gütersloh zuständige Stelle.
Ausführliche Informationen finden Sie hier

Informationen zum Kindergeld erhalten Sie bei der Familienkasse für den Kreis Gütersloh, Agentur für Arbeit.
Werner-Bock-Str. 8
33602 Bielefeld
Tel.: 0800 4 5555 30 (kostenfrei)
Web: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Informationen zu notwendigen Versicherungen gibt es bei folgenden Institutionen:


Steuerberatung und Lohnsteuerhilfevereine …

informieren über Vor- und Nachteile von Lohnsteuerklassen und Minijobs sowie über die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten (für Kinderbetreuung, Weiterbildung, Arbeitszimmer etc.)

Den nächsten Lohnsteuerhilfeverein in Ihrer Nähe finden Sie über: www.vlh.de